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Hier finden Sie wichtige und nützliche Informationen |
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Wohnflächenberechnung Wissen Sie, wie die Fläche von Balkon, Keller oder Loggia bei der Wohn- Die Grundfläche von Balkon, Loggia, Dachgarten, Wintergarten oder gedecktem Nach § 42 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung zählen folgende Grundflächen Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Dachböden, Trockenräume, Schuppen, Garagen und ähnliche Räume |
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Bitte beachten Sie die neuen Kündigungsfristen und |
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Der Deutsche Bundestag hat am 17.03.2005 neue Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge beschlossen. Dies sind Mietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden. Danach gilt die neue, verkürzte 3- Monats-Frist auch für Mietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden. Selbst wenn noch die alten Kündigungsfristen formularmäßig im Mietvertrag stehen. Die neuen Regelungen gelten schon seit dem 01.06.2005 Die neuen Fristen für die alten Verträge sind schon zum 01.06.2005 in Kraft getreten. Bisher war es noch so : Mit dem “neuem Gesetz “ gelten die neuen Kündigungsfristen auch für Altverträge. So hatte der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden und so erlaubte es auch noch die bisherige Übergangsvorschrift im Gesetz. Seit dem 01.06.2005 gelten die alten Kündigungsfristen nur noch, wenn diese zwischen Mieter und Vermieter individuell ausgehandelt worden sind. Jahrelange Mieter kommen jetzt schneller aus ihrem Mietvertrag heraus Hat ein langjähriger Mieter den 01.06.2005 abgewartet und kündigte erst danach, greift auch hier die neue verkürzte Frist. Zusammenfassung :
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Hier hat sich was geändert |
Das galt bis 31.08.2001 |
Das gilt ab 01.09.2001 |
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Betriebskosten / Abrechnungsfrist |
keine |
spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums |
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Fristlose Kündigung / Zahlungsverzug |
Abwendungsmöglichkeit durch Zahlung noch bis zum Ablauf 1Monats ab Einreichung der Räumungsklage |
Verlängerung der Schonfrist auf 2 Monate ab Einreichung der Räumungsklage |
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Indexmiete / Wohnraum |
höchstens für 10 Jahre oder auf Lebenszeit |
unbegrenzt möglich |
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Mieterhöhung nach § 558 BGB/Klagefrist |
spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist |
spätestens iinerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist |
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Mieterhöhung / Sonderkündigungsrecht |
uneinheitlich, je nach Mieterhöhunhsart |
bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang der Erhöhung zum Ablauf des übernächsten Monats |
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Modernisierung / Ankündigungsfrist |
2 Monate vor Beginn der Arbeiten |
3 Monate vor Beginn der Arbeiten |
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Modernisierungserhöhung / Zahlungszeitpunkt |
Erhöhungseintritt mit Beginn der 2. Monats ab Zugang des Erhöhungsschreibens |
Erhöhungseintritt mit Beginn der 3. Monats ab Zugang des Erhöhungsschreibens |
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Staffelmiete |
höchstens für 10 Jahre |
unbegrenzt möglich |
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Zeitmietvertrag / Befristungsgrenze |
maximal auf 5 Jahre bei Vorlage eines Befristungsgrundes |
mit Befristungsgrund unbegrenzt möglich |
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Rolf Renzel |
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Büro für Bautechnik und Hausverwaltungen |
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haus-abrechnung.de